Rechtsgrundlagen

Die Innovationsstiftung wurde durch Landesgesetz im Juli 2004 durch Zusammenführung der früheren Energiestiftung Schleswig-Holstein und der Technologiestiftung Schleswig-Holstein als öffentlich-rechtliche Stiftung errichtet.

Die Satzung regelt die innere Organisation der Stiftung und wurde vom Stiftungsrat am 24. November 2004 beschlossen.



 

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