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15.11.2005 Innovation und Gesellschaft / Bioenergie

Neue Bundesregierung plant Innovationsoffensive „Energie für Deutschland“

Die Nutzung von Biokraftstoffen und erneuerbarer Energien soll in Deutschland in den kommenden Jahren ausgebaut werden. Die künftige Bundesregierung will unter anderem den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2010 auf 4,2 Prozent, bis 2020 auf 10 Prozent steigern und die Gründung einer Internationalen Agentur für erneuerbare Energien initiieren. Das geht aus dem Entwurf des Koalitionsvertrages hervor, dem jetzt die Parteitage von CDU, CSU und SPD zugestimmt haben. Die derzeit gültige Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe wird nicht fortgeführt. Sie wird durch eine Beimischungspflicht von Biokraftstoffen zu Mineralöl-Produkten ersetzt.
 
Reichstag in Berlin
Kuppel des Reichstages Copyright: PhotoCase.com
„Wichtiger Baustein einer schlüssigen Energiepolitik ist die Intensivierung und Ausweitung der Energieforschung bei erweiterter Mittelausstattung“, heißt es einleitend zum Thema „Energie" in dem Entwurf, der auf den Internetseiten von SPD und Union veröffentlicht wurde. Die Parteien einigten sich auf Maßnahmen in verschiedenen Bereichen.

Erneuerbare Energien
Ein „ökologisch und ökonomisch vernünftiger Ausbau“ der erneuerbaren Energien sei wichtiges Element der Klimaschutz- und Energiepolitik der künftigen Koalition. Deshalb würden „ambitionierte Ziele für den weiteren Ausbau“ verfolgt. So sollen erneuerbare Energien bei der Stromerzeugung bis 2010 einen Anteil von mindestens 12,5 Prozent ausmachen, bis 2020 einen Anteil von mindestens 20 Prozent. Ebenso ist geplant, den Biomasseanteil am Primärenergieverbrauch „mittelfristig deutlich zu steigern“.

Zu weiteren Maßnahmen heißt es im Wortlaut:
„Wir werden·

  • das EEG in seiner Grundstruktur fortführen, zugleich aber die wirtschaftliche Effizienz der einzelnen Vergütungen bis 2007 überprüfen. Dabei werden wir die Vergütungssätze, Degressionsschritte und Förderzeiträume an die Entwicklungsschritte der einzelnen erneuerbaren Energien anpassen und gegebenenfalls neue Schwerpunkte setzen;
  • uns auf die Erneuerung alter Windanlagen (Repowering) und die Offshore- Windstromerzeugung konzentrieren und dafür die Rahmenbedingungen (zum Beispiel Ausbau der Stromnetze) verbessern; die Marktpotentiale erneuerbarer Energien im Wärmebereich durch die Fortführung des Marktanreizprogramms im bisherigen Umfang sowie durch weitere Instrumente, wie zum Beispiel ein regeneratives Wärmenutzungsgesetz, besser erschließen;
  • die EEG-Härtefallregelung unverzüglich so umgestalten, dass die stromintensive Industrie eine verlässlich kalkulierbare Grundlage (Aufhebung des 10%-Deckels) erhält und ihre wirtschaftliche Belastung auf 0,05 Cent pro kWh begrenzt wird;
  • die Berechnungsmethode zur EEG-Umlage transparent und verbindlich so gestalten, dass die Energieverbraucher nur mit den tatsächlichen Kosten der EEG-Stromeinspeisung belastet werden;
  • die internationalen Aktivitäten zum Ausbau der erneuerbaren Energien fortführen und die Gründung einer Internationalen Agentur für erneuerbare Energien (IRENA) initiieren;
  • die Exportinitiative für erneuerbare Energien intensivieren.“

Biokraftstoffe und nachwachsende Rohstoffe
Die künftige Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Anteil von Biokraftstoffen am gesamten Kraftstoffverbrauch bis zum Jahr 2010 auf 5,75 Prozent zu steigern. Neben der Beimischungspflicht von Biokraftstoffen, die die bisherige Befreiung von der Mineralölsteuer ersetzen soll, setzt sich die Koalition für die Markteinführung synthetischer Biokraftstoffe (BTL) ein. Dieses Ziel will sie „mit der Wirtschaft durch Errichtung und Betrieb von Anlagen im industriellen Maßstab“ erreichen.

An anderer Stelle – innerhalb des Themenblocks „Infrastruktur – Verkehr, Bauen, Wohnen“ – wird im Entwurf des Koalitionsvertrages eine Kraftstoffstrategie „weg vom Öl“ explizit erwähnt. Um die Innovationskräfte in diesem Bereich noch stärker zu mobilisieren, werde „die laufende Forschung zu einem Forschungsschwerpunkt ausgebaut“.

Energieeffizienz
Ein „riesiges Potenzial zur wirtschaftlichen Einsparung von Energie“ sehen die Koalitionspartner in der Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden, Geräten, Anlagen und Fahrzeugen. Im Wortlaut wollen sie:

  • „die Energieeffizienz der Volkswirtschaft konsequent mit dem Ziel steigern, bis 2020 eine Verdopplung der Energieproduktivität gegenüber 1990 zu erreichen;
  • das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf ein Fördervolumen von mind. 1,5 Mrd. Euro pro Jahr erhöhen, seine Wirksamkeit und Attraktivität entscheidend verbessern (zum Beispiel durch Umstellung auf Investitionszuschüsse, steuerliche Erleichterungen sowie Einbeziehung des Mietwohnungsbaus) und zusätzlich einen Gebäudeenergiepass einführen. Unser Ziel ist es, dass dadurch jedes Jahr 5% des Gebäudebestands vor Baujahr 1978 energetisch saniert werden;
  • die Modernisierung des Kraftwerksparks vorantreiben und den Ausbau von dezentralen Kraftwerken und hocheffizienten KWK-Anlagen fördern.
  • Wir werden die Fördersystematik des KWK-Gesetzes auf der Grundlage des kurzfristig vorzulegenden Monitoringberichtes überprüfen;
  • die europäischen Initiativen zur Verbesserung der Energieeffizienz unterstützen und auf ein europäisches Top-Runner-Programm hinwirken;
  • die dena-Initiativen zur Energieeinsparung in den Bereichen Gebäude, Stromverbrauch (zum Beispiel stand-by) und Verkehr fortführen und verstärken.“

Innovationsoffensive „Energie für Deutschland“
Schrittweise erhöhen will die neue Bundesregierung die Ausgaben für die Energieforschung. Davon sollen unter anderem die Bereiche Erneuerbare Energien und Biomasse profitieren. Mit einer Innovationsoffensive unter dem Titel „Energie für Deutschland“ solle die Bundesrepublik Weltspitze bei modernen Energietechnologien bleiben. Im Entwurf heißt es wörtlich: „Wir werden daher:

  • die Ausgaben für die Energieforschung schrittweise zu verstärken. Davon sollen erneuerbare Energien und Biomasse, Effizienztechnologien bei der Nachfrage (Industrie, Produkte, Verkehr, Gebäude), zentrale und dezentrale Effizienztechnologien bei der Energieerzeugung (einschließlich Speichertechnologien) und ein nationales Innovationsprogramm zu Wasserstofftechnologien (einschließlich Brennstoffzellen) gefördert werden;
  • mit der Wirtschaft vereinbaren, dass sie ebenfalls zusätzliche Mittel in Forschung und Markteinführung von Energietechnologien investiert.“

Den gesamten 191-seitigen Koalitionsvertrag finden Sie auf den Internetseiten der Parteien unter den unten angegebenen Links.


 
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