27.06.2006 | Förderung / Bioenergie |
Bioenergie: Neue Fördermaßnahme für DemonstrationsanlagenMit der neuen Förderrichtlinie "Demonstrationsvorhaben Bioenergie" will das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eine Förderlücke bei der Unterstützung marktnaher Verfahren schließen. Gefördert werden innovative, praxisreife Anlagen, Verfahren und neuartige Verfahrenskombinationen zur energetischen Nutzung von Biomasse. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR), Projektträger des BMELV, nimmt Anträge ab sofort entgegen, Bewilligungen können laut FNR ab der Verabschiedung des Bundeshaushaltes erfolgen.Mit der neuen Richtlinie schaffe das BMELV ein Förderinstrument für Demonstrationsanlagen, die sich zuvor bereits im Pilotmaßstab bewährt haben, erklärte die Fachagentur. Für zukunftsweisende Technologien wie der thermochemischen Vergasung von Biomasse, der Verstromung von Biogas in Brennstoffzellen oder der Verfeuerung von Sonderbrennstoffen wie Stroh- und Getreide in Kleinfeuerungsanlagen solle so der Durchbruch am Markt erleichtert werden. Zu den Voraussetzungen für die Förderrichtlinie zählt, dass die Verfahren bereits in vorangegangenen Pilotanlagen einen erfolgreichen Dauerbetrieb nachweisen konnten. Die Zuschüsse werden entweder als Investitions- oder als Betriebsbeihilfe mit Erstattung eines Teils der Mehrkosten gegenüber angenommenen Referenzkosten gewährt. Im Rahmen der Richtlinie veröffentlichen Ministerium und Fachagentur thematische Schwerpunkte in Form von Bekanntmachungen. Die erste Bekanntmachung zum Thema "Innovative Nutzung von Biogas" wurde in der Ausgabe 112 des Bundesanzeigers publiziert. Eine weitere Bekanntmachung zum Thema "Innovative Kleinfeuerungsanlagen" ist geplant. |
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