07.10.2007 | Bauen und Wohnen |
Steckbrief fürs GebäudeWer ein Auto kaufen will, findet in den Prospekten der Hersteller Angaben darüber, wie viel Treibstoff das Modell im Schnitt verbraucht. Weitaus schwieriger ist es dagegen, Auskünfte über den Energiebedarf von Häusern zu bekommen bislang zumindest. Künftig verpflichtet die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) Verkäufer und Vermieter dazu, Interessenten auf Verlangen einen Energieausweis der Immobilie vorzulegen.Der Energieausweis ist eine Art Steckbrief fürs Gebäude. Er soll die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal herausstellen und Objekte besser miteinander vergleichbar machen. Gänzlich neu sei das Vorgehen nicht, sagt Dr. Winfried Dittmann, Projektleiter in der Innovationsstiftung Schleswig-Holstein (ISH). Bereits seit einigen Jahren werde bei Neubauten der Energie- oder Wärmebedarf ausgewiesen. Diese Pflicht wird nun schrittweise auf Verkauf und Vermietung bestehender Gebäude ausgeweitet. ![]()
Stuckfassade in Eutin Foto/Copyright: © ABermüller / PIXELIO
Kompliziert wirds, weil nicht alle Gebäude denselben Ausweis benötigen. Denn wie energieeffizient eine Immobilie ist, lässt sich auf verschiedene Weise ermitteln: auf Grundlage theoretischer Berechnungen oder anhand von tatsächlich erfassten Verbrauchswerten. Da es bei Neubauten noch keine Verbrauchswerte gibt, schreibt der Gesetzgeber für sie einen so genannten Bedarfsausweis vor. Unter Berücksichtigung der baulichen Qualität der Außenhülle und der Haustechnik wird der Energiebedarf ermittelt. Der Bedarfsausweis gibt an, wie viel Energie für das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzerverhalten und Klima pro Jahr gebraucht wird (Primärenergiebedarf). Für fast alle anderen Gebäude reicht laut Verordnung statt eines Bedarfs- ein Verbrauchsausweis aus. Ihm liegen tatsächliche Verbrauchsdaten aus mindestens drei Wirtschaftsjahren zugrunde. Diese Daten werden unter anderem um den Einfluss außergewöhnlicher Wetterverhältnisse bereinigt. Die ausgewiesene Kennzahl ist der Energieverbrauchskennwert. Das Nebeneinander zweier unterschiedlicher Kennzahlen hat viele Kritiker auf den Plan gerufen. Das schafft Verwirrung, nicht Transparenz, sagte Edda Müller, seinerzeit Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, bereits während der Gesetzgebung. Besonders in der Kritik steht der Verbrauchsausweis, da er weniger den Zustand eines Gebäudes als das Verhalten seiner Bewohner abbildet. Wenn diese zum Beispiel den Winter in Spanien verbringen, könnte der Verbrauchsausweis eine trügerische Energieeffizienz vorweisen und für Vergleiche wenig taugen. Doch der Gesetzgeber überlässt es den Eigentümern, freiwillig den bedarfsorientierten Ausweis zu verwenden. In Schleswig-Holstein bieten über 150 Stellen den Energieausweis an, unter anderem die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE), die Energieagentur der Investitionsbank und E.ON Hanse. Ein Preisvergleich kann sich lohnen. Mit der Aushändigung sollen Vorschläge für energetische Verbesserungen verbunden werden. Darin zumindest liegt eine große Chance, sagt ISH-Projektleiter Dittmann. Dass Immobilienbesitzer mehr als bisher zu Sanierungsmaßnahmen motiviert werden. |
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